Tauglichkeitsuntersuchungen

Diese Untersuchung betrifft v.a. die Atemschutzträger der Feuerwehren (G26-3), aber auch für berufsbedingte Träger von Atemschutzgeräten kann diese Eignungsuntersuchung notwendig sein.

  • G 26.1 Atemschutzgeräte Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
  • G 26.2 Atemschutzgeräte Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
  • G 26.3 Atemschutzgeräte Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand bis 6 mbar
  • Fragen Sie im Zweifel bei unserem Personal nach!

Folgende Untersuchungsinhalte werden durchgeführt

G 26.1 Atemschutzgeräte Gruppe 1

  • Anamnese
  • Gesundheitsuntersuchung, Beratung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Ärztliche Befundung, Dokumentation und Bescheinigung

G 26.2 Atemschutzgeräte Gruppe 2 (inkl. G 26.1)

  • Hörtest
  • Lungenfunktionstest in Ruhe und mit Flussvolumenkurve
  • Sehtest
  • Urin-Test
  • Blutentnahme: Blutbild, Leberwerte, Blutzucker
  • EKG in Ruhe
  • Röntgen-Thorax-Aufnahme (nur in bestimmten Fällen notwendig)

G 26.3 Atemschutzgeräte Gruppe 3 (inkl. G26.1 und G26.2)

  • Zusätzlich: Belastungs-EKG

In der Regel übernehmen die Gemeinden die entsprechenden Kosten.

Um gefahrlos und sicher tauchen zu können, werden regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen, von manchen Tauchbasen wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

Wir führen die Tauch-Tauglichkeitsuntersuchungen nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTUEM https://www.gtuem.org/) durch.

 

Die GTUEM empfiehlt die Untersuchungen in folgenden Zeitabständen:

  • unter 40 Jahre: alle 3 Jahre
  • über 40 Jahre: jährlich

Bitte füllen Sie vor der Untersuchung folgenden Fragebogen aus und bringen ihn zur Untersuchung mit: Untersuchungsbogen

 

Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

  •  Ganzkörperuntersuchung
  •  Lungenfunktionsuntersuchung
  •  EKG, evtl. Belastungs-EKG
  •  Blutabnahme

Diese Tauglichkeitsuntersuchung ist keine Kassenleistung. Fragen Sie wegen der Kosten beim Personal nach.

Zur Verlängerung des LKW-Führerscheins wird neben dem von uns ausgestellten Attest auch ein Attest des Augenarztes benötigt!

Dies ist keine Kassenleistung. Fragen Sie wegen der Kosten beim Personal nach.

Zur Erlangung des Sportbootführerscheins wird meist ein ärztliches Zeugnis benötigt.

Dies ist dies keine Kassenleistung. Fragen Sie wegen der Kosten beim Personal nach.

Ärztliche Atteste dürfen grundsätzlich nicht kostenlos ausgestellt werden. Die Kosten variieren je nach Länge und Zeitaufwand. Fragen Sie deswegen beim Personal nach.